Rechtsberatung fast kostenlos durch Beratungshilfe und PKH
   

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Einfach und schnell. Vollmachtsformular

An dieser Stelle wurde für Sie ein Vollmachtsformular hinterlegt. Soweit es telefonisch abgesprochen ist, haben Sie nun die Möglichkeit, die Vollmacht auszudrucken und sie dann unterzeichnet auf dem Postweg an KANZAS zurück zu senden.

Hinweis:
Der Downloadbereich ist insbesondere für eilige Fälle und auswärtige Mandanten gedacht. Allein durch die Nutzung der Internet-Seiten oder die Zusendung einer Vollmacht wird ein Mandats- oder sonstiges Vertragsverhältnis noch nicht begründet. Eine Beauftragung liegt erst vor, wenn Sie von KANZAS eine schriftliche Bestätigung der Mandatsübernahme erhalten haben.

Vollmacht als PDF-Download hier.

 

Recht und billig. Antragsformular Beratungshilfe

Ein Beratungshilfeberechtigungsschein ermöglicht es auch Ratsuchenden mit geringem Einkommen, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Der Beratungshilfeberechtigungsschein kann beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Hierfür müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterkunftskosten anhand geeigneter Unterlagen wie Kontoauszug, Lohnbescheinigung, Mietvertrag u.ä. dargelegt werden.

Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

Antrag auf Beratungshilfe als PDF-Download hier.                Ausfüllhinweise als PDF-Download hier.

 

Hinweis für ALG-II-Empfänger:
Rechtssuchende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen, erhalten bei KANZAS Beratungshilfe auch ohne Vorlage eines Beratungshilfeberechtigungsscheines. Sie müssen zur Beratung nur Ihren letzten Bewilligungsbescheid mitbringen. Die Beratungshilfe wird dann nachträglich für Sie beantragt.


Widerspruch leicht gemacht. Hier geht es zum Widerspruchsgenerator

Am Ende Ihres Arbeitslosengeldbescheides findet sich meist der Hinweis: „Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.“
Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, da für das Widerspruchsverfahren auch dann keine Kosten erhoben werden, wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg haben sollte. Einen Musterwiderspruch, der Ihnen bei der Formulierung behilflich ist, finden Sie hier.

 

 


KANZAS
Kanzlei für Arbeitsrecht & Sozialrecht
Rechtsanwältin Anne Lembke
Am St. Georgsfeld 65
17489 Greifswald
Telefon 03834/33 22 11
Telefax 03834/79 97 43
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