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Günstige Preise durch kostenbewusste Struktur Auf dem Tätigkeitsfeld von KANZAS stellt sich die Frage nach dem Preis nur selten: Viele Mandanten sind wegen ihrer Einkommens- und Vermögenslage ohnehin berechtigt, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Vergütung ihres Rechtsbeistands erfolgt dann aus der Staatskasse. Auch auf die Erhebung der Beratungshilfegebühr in Höhe von 10 € wird bei KANZAS aus guten Gründen regelmäßig verzichtet. Für den Fall, dass Sie beizeiten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Arbeitsrecht und im Verfahren vor dem Sozialgericht. In allen anderen Fällen wird vor der Übernahme eines Mandates ausnahmslos mit allen Ratsuchenden das Prozesskostenrisiko ausführlich besprochen. Auch wenn Sie nicht beratungshilfeberechtigt sind, werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Rahmen der Vergütungsfestsetzung immer berücksichtigt. Im Bereich der außergerichtlichen Beratung, insbesondere bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge oder bei der Prüfung von Erfolgsaussichten in Betracht kommender Rechtsmittel, werden individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen. Diese Leistungen werden durch zwei Bedingungen ermöglicht: eine kostenbewusste Kanzleistruktur, die weitestgehend auf Werbung und teure Kanzleiräume verzichtet. Und die Erfolgsquote von KANZAS. |
| KANZAS Kanzlei für Arbeitsrecht & Sozialrecht Rechtsanwältin Anne Lembke Am St. Georgsfeld 65 17489 Greifswald |
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