Ich bin der Auffassung, dass mir Leistungen bzw. höhere Leistungen zustehen, weil
meine Unterkunfts- und Heizkosten höher sind, als von der Arge berücksichtigt.
mein Einkommen geringer ist, als von der Arge angenommen.
mein Einkommen nicht angerechnet werden darf.
mir höhere Freibeträge zustehen.
ich nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.
ich meine Vermögensgegenstände derzeit nicht verwerten kann.
ich jedenfalls die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr aufbringen kann.
mir bzw. einem Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft der Mehrbedarf zusteht für
werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
Alleinerziehende.
erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige.
erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen.
Ich bin der Auffassung, dass Leistungen nicht zurückgefordert werden dürfen, da
mir die Leistungen zustanden.
ich darauf vertraut habe, die Leistungen behalten zu dürfen.
ich alle Änderungen rechtzeitig angegeben habe.
ich die Leistungen bereits verbraucht habe.
Ich bin der Auffassung, dass meine Leistungen nicht gekürzt werden dürfen.
Sonstiges (hier können Sie zusätzliche, individuelle Angaben zu Ihrem Sachverhalt machen):
3. Nach dem Absenden erscheint das Widerspruchsschreiben zum Ausdrucken. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Sollten mehrere Personen von dem Bescheid betroffen sein, ist die Unterschrift aller betroffenen Personen, die volljährig sind, erforderlich.
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